Rechtsprechung
BVerwG, 12.05.2003 - 1 B 247.02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht und den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs durch Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens - Gefahr der politischen Verfolgung für Mitglieder eines exilpolitisch ...
Verfahrensgang
- VG Köln, 03.04.1998 - 18 K 495/94
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2002 - 8 A 2745/98
- BVerwG, 12.05.2003 - 1 B 247.02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2003 - 1 B 247.02
Dies reicht zur Darlegung einer Divergenz aber nicht aus (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO n.F. Nr. 26 = NJW 1997, 3328).Auf die geltend gemachten Verfahrensmängel kann er sich bei dieser Sachlage im Beschwerdeverfahren grundsätzlich nicht mehr berufen (vgl. etwa Beschluss vom 19. August 1997 - a.a.O.).
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter
Auszug aus BVerwG, 12.05.2003 - 1 B 247.02
Sie rügt zunächst eine Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180. - BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 31.98
Kein Asyl für Kurden wegen Unterstützung der "PKK"?
Auszug aus BVerwG, 12.05.2003 - 1 B 247.02
Die außerdem behauptete Abweichung von "der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur exilpolitischen Mitgliedschaft" in dem Urteil vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 31.98 - BVerwGE 109, 1 ist ebenfalls nicht ordnungsgemäß aufgezeigt. - BVerwG, 19.10.2001 - 1 B 24.01
Aufklärungspflicht; Beweisführungspflicht; Glaubhaftmachung; Mitwirkungspflicht; …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2003 - 1 B 247.02
Entsprechendes gilt für die schließlich geltend gemachte Divergenz von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2001 - BVerwG 1 B 24.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 317 = NVwZ 2002 Beilage Nr. 1 3, S. 40. Die Beschwerde legt weder dar noch ist es sonst ersichtlich, dass das Berufungsgericht ausdrücklich oder konkludent einen Rechtssatz aufgestellt haben soll, der zu den Rechtssätzen zur Aufklärungspflicht des Gerichts in Asylverfahren in der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Widerspruch steht. - BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …
Auszug aus BVerwG, 12.05.2003 - 1 B 247.02
Soweit die Beschwerde weiter eine Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44 rügt, weil das Vorbringen des Klägers nach ihrer Auffassung bei zutreffender Würdigung Anlass zu weiterer Sachaufklärung geboten hätte, wird ebenfalls ein Rechtssatzwiderspruch, wie er für die Zulassung der Revision wegen Divergenz erforderlich ist, nicht aufgezeigt, sondern allenfalls die unterbliebene Anwendung eines höchstrichterlichen Rechtssatzes gerügt.